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Published: 28. Juli 2022

Die OÖ Hundehalter-Verordnung

Allgemeiner Sachkundenachweis – Oö. Hundehalte-Sachkundeverordnung 2021

ACHTUNG – NEUE VERORDNUNG AB SOFORT IN KRAFT!

Wir empfehlen die Absolvierung der Sachkunde VOR Anschaffung eines Hundes zu absolvieren!

Seit Inkrafttreten des OÖ Hundehaltegesetzes 2002 ist für alle Hundehalter, die nach diesem Datum einen Hund kaufen bzw. besitzen möchten, ein sogenannter „Allgemeiner Sachkundenachweis“ vorgeschrieben.

Neu ist, dass jeder Hundehalter/-halterin eine mindestens sechsstündige theoretische Ausbildung (bisher waren 3 h ausreichend!) über die mit der Verordnung festgelegten Inhalte zu absolvieren hat.
Diese werden gemeinsam von einem Tierarzt/Tierärztin und einer Ausbildnerin oder einem Ausbildner (fachkundige Person) abgehalten. Die Vorträge können aber an unterschiedlichen Tagen abgehalten werden.

Die Sachkundeausbildung ist positiv abzuschließen. Dazu erfolgt eine Prüfung zu den Kursinhalten in schriftlicher Form.

Die Bestätigung muss nach vollständig absolviertem Kurs zur Vorlage anlässlich der Anmeldung des Hundes auf der Gemeinde bzw. dem Magistrat vorgewiesen werden.

Wo in Ihrer Nähe Sachkundevorträge abgehalten werden, erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde oder unter der Homepage des Landes OÖ/Sachkunde:
land-oberoesterreich.gv.at/96769.htm

Den gesamte Verordnung finden Sie unter: bis.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe

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